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Satzung

§ 1ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  • Diese Ordnung (im Folgenden als „Ordnung“ bezeichnet) definiert die Regeln für die Bereitstellung von Hausvermietungsdiensten durch Sławomir Aleńkuć GOLD-TIME 72-350 Niechorze ul. Östliche 9. Straße 8571714240 (im Folgenden als Gold-Time bezeichnet) im Resort in Niechorze, Ul. Wschodnia 9 (im Folgenden als „Zentrum“ bezeichnet).
  • Das buchende Unternehmen (im Folgenden als „Bucher“ bezeichnet) und jede Person, die die Dienste der Vermietung von Häusern im Zentrum in Anspruch nimmt (im Folgenden als „Gast“ bezeichnet), müssen die Bestimmungen lesen. Durch eine Anzahlung für die Miete oder durch Unterzeichnung der Registrierungskarte bestätigen der Reservierende und der Gast, dass sie die Bedingungen der Bestimmungen akzeptieren.
  • Bestimmungen gelten für Bucher und alle Personen im Center.

§ 2 BUCHEN & EINCHECKEN

  1. Die Preisliste für Gold-Time-Dienste und zusätzliche Gebühren (im Folgenden als „Preisliste“ bezeichnet) ist auf der Website Gold-Time.pl verfügbar
  2. Maximale Gästezahl in einem Haus A1-A6 bis 8 Personen, A7-A8 bis 6 Personen
  3. Mindestzeiten für die Anmietung von Ferienhäusern in Abhängigkeit von der Saison sind in der Preisliste angegeben.
  4. Die Reservierung eines Hauses im Zentrum kann telefonisch unter +48 510 410 855, per E-Mail unter kontakt@gold-time.pl oder auf der Website www.gold-time.pl und auf Portalen typ. www.Booking.com, www.google.pl, www.nocowanie.pl
  5. Der Gast kann der Buchende oder eine andere von ihm benannte Person sein.
  6. Eine Bedingung für die Durchführung einer Reservierung ist die Angabe vollständiger Angaben zur Person, die die Reservierung vornimmt (Vorname, Nachname, registrierte Adresse, Kontakttelefonnummer und E-Mail-Adresse), die Angabe des Namens mindestens eines erwachsenen Gastes, der Nummer von Gäste, für die die Reservierung gilt (aufgeschlüsselt nach Erwachsenen und Kindern) und rechtzeitige Zahlung der Anzahlung in der von Gold-Time festgelegten und sich aus der Preisliste ergebenden Höhe.
  7. Mit der Zahlung der Anzahlung kommt zwischen dem Buchenden und Gold-Time ein Mietvertrag zustande, der zu einer bestätigten Reservierung führt.
  8. Die Nichtzahlung des gesamten Betrags der Anzahlung, die sich aus der Preisliste und den Buchungsdaten ergibt, führt zur Kündigung des unter Punkt beschriebenen Vertrags 10 und Einbehaltung des gesamten von Gold-time geleisteten Anzahlungsbetrags.
  9. Im Falle einer Stornierung der Reservierung durch den Buchenden wird der unter Punkt 10. Wenn dies weniger als 31 Tage vor dem in der bestätigten Reservierung angegebenen Mietbeginn erfolgt, wird dem Buchenden eine Gebühr von 100 % der an diesem Tag gemäß der Preisliste erforderlichen Anzahlung in Rechnung gestellt. Die Gebühr wird von Gold-Time von der bereits geleisteten Anzahlung eingezogen; etwaige Zahlungsdifferenzen werden dem Buchenden per Banküberweisung auf das von ihm angegebene Bankkonto erstattet.
  10. In begründeten Fällen, insbesondere bei der Dokumentation der Umstände, die den Rücktritt von der Reservierung begründen, kann Gold-Time von der Erhebung der unter Punkt 1 genannten Gebühr absehen 12.
  11. Der Reservierende ist nicht berechtigt, vom Vertrag gemäß Art. 38 Punkt 12 des Gesetzes vom 30. Mai 2014 über Verbraucherrechte (Gesetzblatt von 2014, Pos. 827)
  12. Zahlungen für Gold-Time-Dienste können in PLN oder Euro erfolgen, Gold-Time stellt Rechnungen mit 8 % Mehrwertsteuer aus.
  13. Mindestens ein Gast, der bei einer Einzelbuchung in einem Chalet übernachtet, muss eingecheckt werden.
  14. Der Check-in des Gastes erfolgt im Zentrum durch Vorlage eines Personalausweises, Unterzeichnung der Registrierungskarte und Zahlung der zusätzlichen Gebühren, die sich aus der Preisliste ergeben. Darüber hinaus werden die Hausschlüssel im Rahmen einer Reservierung an ausgewählte Gäste, die ein bestimmtes Haus bewohnen, ausgegeben. Im Fall von minderjährigen Gästen liegt es in der Verantwortung der Erwachsenen, die das Cottage mit ihnen in einer Buchung bewohnen, ihre Daten anzugeben.
  15. Einer der eincheckenden Gäste, die ein bestimmtes Haus im Rahmen einer Reservierung bewohnen, ist verpflichtet, eine Anzahlung in der Höhe zu leisten, die sich aus der Preisliste ergibt. Die Kaution wird abgerechnet, wenn der letzte Gast, der das Cottage unter dieser Buchung bewohnt, das Cottage verlässt.
  16. Gold-Time kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der zuvor grob gegen die Hausordnung verstoßen hat, insbesondere durch Verursachung von Sach- oder Personenschäden.
  17. Falls der Gast Schäden oder Mängel am erhaltenen Haus feststellt, ist der Gast verpflichtet, dies unverzüglich unter der Telefonnummer 510410855 SMS zu melden, andernfalls können ihm die Kosten für diese Schäden in Rechnung gestellt werden
  18. Das Auschecken der Gäste erfolgt durch Übergabe des Hauses an einen Mitarbeiter des Zentrums, Zahlung von Servicegebühren und sonstigen Gebühren gemäß der Preisliste, die während des Aufenthalts der Gäste entstanden sind, Überprüfung des technischen Zustands und der Ausstattung des Haus durch den Mitarbeiter und Rückgabe der Hausschlüssel. Nach dem Check-out wird die vom Gast geleistete Kaution dem Gast jedoch im Falle von Schäden oder Mängeln im Ferienhaus oder zurückerstattetGeräte, für die der Gast ein Verschulden trifft, wird der erstattete Kautionsbetrag um den von Gold-Time geschätzten Schadenswert gekürzt.
  19. Die Absicht, die Mietzeit zu verlängern, muss bis spätestens 15:00 Uhr am Tag vor Ablauf der gebuchten Mietzeit an der Rezeption des Zentrums gemeldet werden. Die Mietdauer kann nur verlängert werden, wenn das Zentrum verfügbare Häuser hat.
  20. Im Falle einer Verkürzung der Mietdauer wird dem Buchenden der Gold-Time fällige Gesamtbetrag für die getätigte Buchung in Rechnung gestellt. Eine Verkürzung der Mietdauer ist dem Mitarbeiter des Zentrums zu melden.

§ 3 AUFENTHALTSORDNUNG

  1. Der Hoteltag beginnt um 16:00 Uhr und endet um 11:00 Uhr.
  2. Ruhezeiten sind von 23:00 bis 7:00 Uhr.
  3. Der Aufenthalt von Personen unter 18 Jahren im Zentrum ist nur unter Aufsicht von Erwachsenen gestattet. Der Aufenthalt von Kindern auf dem Spielplatz ist unter Aufsicht eines Erwachsenen und unter dessen Verantwortung gestattet.
  4. Der Gast ist verpflichtet, das Haus in ordentlichem Zustand zu halten, die Tür bei jedem Verlassen des Hauses abzuschließen und die Schlüssel unzugänglich für Dritte aufzubewahren. Beim Verlassen des Hauses sollten Gäste aus Sicherheitsgründen alle elektrischen Geräte ausschalten und die Wasserhähne zudrehen.
  5. Das Rauchen von Tabak, Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten ist in den Hütten und anderen Räumen des Zentrums verboten. Jedes Mal, wenn der Gast das Verbot bricht, wird dem Gast eine Geldstrafe von 500 PLN berechnet.
  6. Es ist verboten, gefährliche Gegenstände wie Waffen, Pyrotechnik usw. in den Hütten aufzubewahren.
  7. Gold-Time haftet nicht für den Verlust von Geld, Wertpapieren, Wertgegenständen und Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert durch Gäste im Zentrum. Solche Gegenstände werden vom Gast in den Räumlichkeiten des Zentrums in eigener Verantwortung aufbewahrt.
  8. Das Resort wird überwacht.
  9. Es ist den Gästen verboten, ihre eigenen Geräte in den Häusern zu benutzen, wie Grills (einschließlich elektrische), Warmwasserbereiter, Heizgeräte, ohne den Mitarbeiter des Zentrums zu konsultieren. Es ist verboten, Lagerfeuer und Grills außerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu entzünden und Pyrotechnik wie Böller, Feuerwerkskörper zu verwenden.
  10. Es ist verboten, an den Hütten und deren Ausstattung Änderungen oder Umbauten vorzunehmen.
  11. Es ist verboten, übermäßigen Lärm, unangenehme Gerüche und andere Umstände zu verursachen, die andere Gäste des Resorts belästigen könnten.
  12. Alle Abfälle sollten nur in Behältern entsorgt werden, die sich an bestimmten Stellen auf dem Gelände des Zentrums befinden, und sie gemäß der Beschreibung der Behälter sortieren.
  13. Für jedes gemietete Haus steht ein Stellplatz für einen PKW zur Verfügung. Der Gast kann zusätzliche Parkplätze gegen eine zusätzliche Gebühr gemäß der Preisliste erwerben, sofern diese verfügbar sind.
  14. Der Gast haftet für durch sein Verschulden verursachte Schäden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Gäste sind verpflichtet, die Leitung des Zentrums unverzüglich über den verursachten Schaden (an einer Person oder einem Eigentum), für den der Gast verantwortlich ist, zu informieren.
  15. Jede Person, die sich nicht an die in der Verordnung beschriebenen Regeln hält, sich gegenüber dem Personal des Zentrums oder anderen Personen, die sich im Zentrum aufhalten, unangemessen, vulgär oder aggressiv verhält, kann aufgefordert werden, das Gelände des Zentrums unverzüglich zu verlassen. Bei Weigerung, das Gelände der Einrichtung freiwillig zu verlassen, kann die Polizei gerufen werden.
  16. Nur Personen, die eine Reservierung für einen Aufenthalt bei Gold-Time haben, dürfen in den Räumlichkeiten von Gold-Time übernachten – bestimmt auf der Grundlage einer bestätigten Reservierung und vollständiger Zahlung. Es ist erlaubt, mit Gästen des Zentrums aus zu übernachten Von 8:00 bis 22:00 Uhr, nachdem die Leitung des Zentrums informiert und die Genehmigung eingeholt wurde.
  17. Jeder Gast, der einen Aufenthaltsvertrag bei Gold-Time abgeschlossen hat, ist für das Verhalten von Personen, die sich mit ihm oder auf seine Einladung im Resort aufhalten, wie für sein eigenes Verhalten verantwortlich. Im Falle eines groben Verstoßes gegen die oben beschriebenen Regeln durch den Gast oder Personen, die bei ihm oder auf seine Einladung übernachten, ist es auch möglich, den mit dem Gast geschlossenen Vertrag über den Aufenthalt im Center mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass dies der Fall ist Anspruch auf Erstattung der Aufenthaltskosten.< /li>
  18. Das Resort ist nicht verantwortlich für Schäden oder Diebstahl eines auf dem Parkplatz zurückgelassenen Autos oder für den Diebstahl von Gegenständen, die im Fahrzeug zurückgelassen werden (es ist kein Verwalter).
  19. Nur Gold-Time-Gäste dürfen den Parkplatz benutzen
  20. Die Bestimmungen der Gästeordnung gelten auch für Personen, die gemeinsam mit Gästen untergebracht werden.

§ 4 HAUSTIERE

  1. Die Anwesenheit von Haustieren (im Folgenden auch als „Haustiere“ bezeichnet) ist auf dem Gelände des RESORTS erlaubt, nachdem die von GOLD-TIME in dieser Ordnung festgelegten Regeln eingehalten wurden.
  2. Zu den von GOLD-TIME akzeptierten Haustieren gehören: Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Kaninchen, Chinchillas, Hamster, Kanarienvögel/Sittiche.
  3. Das Zentrum kann die Aufnahme von Hunden der Rassen ablehnen, die in der Verordnung des Innen- und Verwaltungsministeriums auf der Liste der als aggressiv geltenden Hunderassen, Reptilien, Amphibien, Arthropoden und Nagetiere sowie anderer als aggressiv eingestufter Tiere aufgeführt sind die Leitung der Einrichtung.

§ 5 REGELN FÜR DIE AUFNAHME VON HAUSTIERN IN DER GOLDENEN ZEIT

  1. Bedingung für die Aufnahme eines Haustieres in das RESORT ist die Anmeldung mit Haustier bei der Reservierung unter Angabe der Rasse/Art und die Bestätigung einer solchen Reservierung durch GOLD-TIME.
  2. Der Aufenthalt des Haustieres im Center ist zusätzlich zu entrichten. Die zusätzliche Gebühr beträgt 50 PLN pro Nacht.
  3. In Ermangelung einer vorherigen Benachrichtigung an die Rezeption gemäß §5 Abs. 48 kann GOLD-TIME die Annahme eines Tieres verweigern.
  4. Durch die Entscheidung, mit einem Haustier im Zentrum zu bleiben, akzeptiert der Gast die Bedingungen dieser Bestimmungen.
  5. GOLD-TIME akzeptiert Gäste nur mit gesunden Haustieren, mit Gesundheitsbuch, sofern für das jeweilige Tier vorhanden, mit Bestätigung über aktuelle Impfungen und Entwurmungen. Der Besitzer des Tieres ist verpflichtet, während des Aufenthaltes im Zentrum ein gültiges Tiergesundheitsbuch zu führen und dieses auf Verlangen des Personals vorzulegen.
  6. GOLD-TIME hat das Recht, die Annahme kranker Haustiere oder Tiere, die nicht über die erforderlichen Dokumente verfügen, die die Gültigkeit von Impfungen und aggressiven Tieren bestätigen, abzulehnen.
  7. Der Tierhalter erklärt, dass das Tier/die Tiere gesund sind und keine Gefahr für andere Menschen und Tiere darstellen.

§ 6 PFLICHTEN DES EIGENTÜMERS

  1. Der Besitzer des Tieres ist dafür verantwortlich, dass er sich in den Ruhezeiten anderer Gäste verhält und den Aufenthalt nicht stört.
  2. Der Besitzer des Tieres ist verpflichtet, es ständig zu beaufsichtigen.
  3. Hunde im Bereich des Centers sind an der Leine zu führen. Andere Haustiere müssen in speziellen Transportern transportiert werden. In besonderen Fällen behält sich GOLD-TIME das Recht vor, eine Maulkorbverfügung zu verhängen.
  4. Hundebesitzer sind verpflichtet, diese aus physiologischen Gründen regelmäßig aus dem GOLD-TIME-Gebiet zu führen. Besitzer anderer Tiere müssen eine Katzentoilette haben.
  5. Der Tierhalter ist verpflichtet, dem Haustier ständigen Zugang zu sauberem, frischem Wasser, Futter und notwendigen Dingen wie Laufstall, Käfig, Näpfe, Tränken usw. zur Verfügung zu stellen.

§ 7 HAFTUNG DES TIERHALTERS

  1. Der Eigentümer ist verpflichtet, dieses Reglement zu lesen, zu unterzeichnen und strikt einzuhalten.
  2. Der Besitzer des Haustieres haftet finanziell für alle von ihm verursachten Schäden, sowohl am Eigentum des Zentrums als auch an GOLD-TIME-Gästen.
  3. Schäden, die durch das Tier am Eigentum des Zentrums verursacht werden, werden von GOLD-TIME individuell bewertet und dem Besitzer in Rechnung gestellt.
  4. Im Falle wiederholter Beschwerden anderer Hotelgäste bezüglich des Aufenthalts eines Haustieres im Zentrum und der Nichteinhaltung der Vorschriften für den Aufenthalt mit einem Haustier behält sich das Zentrum das Recht vor, den Aufenthalt von Gästen mit einem Haustier sofort zu beenden ohne Rückerstattung der für den Aufenthalt im GOLD-TIME bezahlten Gebühr</li >
  5. Der Besitzer ist auch für die unverzügliche Entfernung von Verunreinigungen durch die Tiere verantwortlich. Bei Vernachlässigung dieser Verpflichtung kann eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 PLN für jeden festgestellten Fall verhängt werden. Für Verschmutzungen des Geländes und Schäden, die durch Tiere verursacht werden, haftet der Besitzer.

§ 8 ERKLÄRUNG DES TIERHALTERS

  1.  Datum:
  2. Name des Eigentümers:
  3.  Hausnummer:
  4.  Ich, der/die Unterzeichnende, erkläre, dass ich die bei GOLD-TIME geltenden Bestimmungen für den Aufenthalt mit einem Haustier gelesen habe, ihre Bestimmungen akzeptiere und mich zu ihrer strikten Einhaltung verpflichte.

Unterschrift des Eigentümers

GOLDZEIT-Häuser in Niechorze

§ 9 GOLDZEITHAFTUNG

  1. Gold-Time haftet für Schäden, die an der Person oder am Eigentum des Gastes im Center verursacht werden, nach den Grundsätzen, die in den allgemein geltenden Gesetzen zum Ausdruck kommen. Der Gast hat den Schaden unverzüglich nach Feststellung an der Rezeption zu melden.
  2. Wenn der Gast ein bewegliches Eigentum hinterlässt, nachdem er aus einem bestimmten Haus ausgecheckt hat, ist der Dienstleister verpflichtet, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 20. Februar 2015 über gefundene Gegenstände (Gesetzblatt von 2015, Pos. 397 ) und allgemein geltenden Vorschriften.

§ 10 BESCHWERDEN

  1. Beschwerden können wegen Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Vereinbarung durch Gold-Time eingereicht werden.
  2. Eine Beschwerde kann innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung eines Verzugs durch den Buchenden oder Gast eingereicht werden.
  3. Beschwerden sollten unverzüglich nach Entdeckung eines Verstoßes schriftlich an die Adresse des eingetragenen Firmensitzes von Gold-Time oder per E-Mail eingereicht werden
  4. Die Beschwerde sollte Folgendes enthalten: Name, Nachname und Kontaktdaten des Antragstellers, den Buchungszeitraum, auf den sich die Beschwerde bezieht, und eine Beschreibung des Fehlers.
  5. Reklamationen werden innerhalb von 30 Tagen ab Lieferdatum bearbeitet. In begründeten Fällen kann diese Frist verlängert werden, Gold-Time wird den Antragsteller hierüber informieren. Im Falle einer mündlichen Beschwerde wird sich Gold-Time bemühen, diese umgehend zu prüfen.

§ 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Bucher und Gäste stimmen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zu über den freien Datenverkehr und die Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) und des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten vom 10. Mai 2018 durch Gold-Time für die Zwecke des unter Punkt genannten Vertrags 10.
  2. In Angelegenheiten, die nicht unter die Verordnung fallen, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und andere Bestimmungen des allgemein geltenden Rechts.
  3. Alle Streitigkeiten zwischen Gold-Time und dem Buchenden oder Gast werden, wenn sie nicht gütlich beigelegt werden können, durch das zuständige ordentliche Gericht beigelegt.
  4. Es ist verboten, ohne Zustimmung von Gold-Time auf dem Gelände des Zentrums zu verkaufen, andere Dienstleistungen zu erbringen und ein Gewerbe zu betreiben.
  5. Gold-Time behält sich das Recht vor, Änderungen an diesen Bestimmungen vorzunehmen. Solche Änderungen werden innerhalb von 14 Tagen vor Inkrafttreten bekannt gegeben und per E-Mail an alle Bucher gesendet, die nicht realisierte Reservierungen im Resort vorgenommen haben.